Versicherter Transport
Transportwarenversicherung
Vorraussetzung für die Leistungspflicht:
Verlust oder Beschädigung eines Gutes durch eine versicherte Gefahr
Versicherte Gefahren und Schäden:
Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen die Güter während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Der Versicherer leistet ohne Franchise Ersatz für Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter.
Beispiele für versicherte Ereignisse:
- Unfall des die Güter befördernden Transportmittels; ein Transportmittelunfall liegt auch vor bei Strandung, Aufgrundstoßen, Kentern, Sinken, Scheitern oder Beschädigung des die Güter befördernden Schiffes durch Eis
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Erdbeben, Seebeben, vulkanische Ausbrüche und sonstige Naturkatastrophen, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung
- Überbordwerfen, Überbordspülen oder Überbordgehen durch schweres Wetter
- Entladen, Zwischenlagern und Verladen von Gütern in einem Nothafen / Flughafen, der infolge des Eintritts einer versicherten Gefahr angelaufen, oder infolge einer Notlandung eines Luftfahrzeugs angeflogen wurde
- Totalverlust ganzer Kolli beim Be-, Um-, oder Entladen eines Transportmittels
Speditions-Haftungs-Versicherung
Vorraussetzung für die Leistungspflicht:
Verlust oder Beschädigung eines Gutes durch Verschulden des Spediteurs
Versicherte Haftung:
Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer erhoben werden. Als versichert gilt verkehrsvertragliche Haftung des Versicherungsnehmers nach HGB und ggf. die CMR, ADSp 2003 sowie die Geschäftsbedingungen des Unternehmens.